|
Festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
Als Festverzinsliche Wertpapiere werden alle Formen von verzinsten Anlagen in Wertpapiere bezeichnet. Dazu gehören:
-Obligationen
-Rentenpapiere
-Pfandbriefe
-Anleihen
-Schuldverschreibungen
Ein festverzinslicher Vermögensanteil ist wie folgt zu erklären:
Der Inhaber eines verzinslichen Wertpapiers überlässt sein Geld für eine vertraglich festgelegte Zeit einem Kreditinstitut und bekommt als Gegenleistung dafür während der gesamten Laufzeit einen festen Zinssatz. Ist die Vertragslaufzeit abgelaufen, hat der Inhaber der Wertpapiere ein Recht auf die Auszahlung seiner angelegten Summe zusätzlich zu den bereits gutgeschriebenen Zinsen.
Hier kann man noch zwischen verbrieften und unverbrieften Wertpapieren unterscheiden. Verbriefte verzinsliche Wertpapiere können Sammelurkunden oder einzelne Urkunden sein. Unverbriefte verzinsliche Wertpapiere sind im Gegenzug dazu Darlehensverträge und Schuldbuchforderungen.
Solche Anleihen werden an der Effektenbörse und auf dem Rentenmarkt gehandelt, wobei die jeweils geltenden Kurswerte den Kaufpreis bestimmen. In den meisten Ländern sind solche Wertpapiere jedoch nicht börsenpflichtig und können somit auch außerhalb der Börse gehandelt werden.
Besonders für risikobewußte Anleger, die eine große Furcht davor haben, ihr Geld auf ein Mal zu verlieren, eignen Anleihen besonders. Diese werden nämlich im Falle der Liquidation vor Krediten und Aktien bedient und können, je nach Vertragsabschluss, sogar besichert sein. Solche Anleihen gibt es auch mit höheren Zinsen, jedoch ist das Risiko stets in Proportion zum potentiellen Gewinn zu betrachten.
|